Der Begriff Josephinismus (abgeleitet v. Kaiser Joseph II.) bezeichnet die konsequente Unterordnung gesellschaftlicher Angelegenheiten unter die staatliche österreichische Verwaltung nach den Prinzipien des aufgeklärten Absolutismus. Man unterscheidet den Josephinismus im weiteren Sinn als gesamtgesellschaftliches Phänomen vom Josephinismus im engeren Sinn als eines Maßnahmenbündels staatlich gelenkter religiöser Autarkie. Die von Joseph II. unter dem Leitsatz „Alles für das Volk; nichts durch das Volk“ ins Werk gesetzten Reformen sind als eine „Revolution von oben“ zu begreifen. So verbindet sich ein fortschrittliches Anliegen zugleich mit dem Versuch, die Monarchie zu konsolidieren.
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